OLG Celle Urt. v. 05.02.2003 / Az 3 U 1/01 (nicht rechtskräftig)
Die Bank hat keinen Anspruch gegen den Erwerber
einer Immobilie, wenn sie bereits vor Abschluss des Kreditvertrages
Vertragsverhandlungen mit dem Treuhänder und eines
eingeschalteten Strukturvertriebes (Schaul-Gruppe) führt. Die
Bank muss sich aufgrund der anfänglichen Beteiligung bei dem
Immobilienerwerb das Fehlverhalten des Treuhänders zurechnen
lassen. Ein Rückzahlungsanspruch der Bank gegenüber den
Erwerbern ist dann auch aus ungerechtfertigter Bereicherung
ausgeschlossen. Das Urteil zeigt anschaulich den Verkauf
überteuerter Immobilien durch Strukturvertriebe auf."
Urteil des LG Mannheim v. 11.10.2002 / Az 9 O 76/01
urteil des OLG München v. 18.12.2002 / 15 U 4157/02
Zur Rückabwicklung der Verträge siehe
auch diese Urteile.
BGH-Urteil v. 18.09.2001 / Az XI ZR 321/00
Wird eine Orginalvollmacht vorgelegt, besteht
Vertrauensschutz des Geschäftspartners.
BGH-Urteil v. 18.09.2001 / Az XI ZR 321/00
BGH-Urteil v. 11.10.2001 / Az III ZR 182/00
Die umfassende Vollmacht eines Geschäftsbesorgers
verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG).
BGH-Urteil v. 14.05.2002 / Az XI ZR 155/01
BGH-Urteil v. 14.10.2003 / Az IX ZR 134/02
BGH-Urteil v. 30.07.2002 / Az 5 U 5872/01
Derjenige, der die rechtliche Abwicklung eines
Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells für den
Erwerber besorgt, muss im Besitz der Erlaubnis nach Art. 1 § 1
RBerG sein. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener
Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig. Die Nichtigkeit hat zur
Folge, dass auch etwaige Vollmachten zur Geschäftsbesorgung nichtig
sind. Dies kann nach den Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung nur
geheilt werden, wenn einem etwaigen Vertragspartner die Vollmacht
im Original vorgelegt wird.
Weitere aktuelle Rechtsprechung im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes:
BGH-Urt. v. 18.08.2003 / Az IX ZR 188/02
BGH-Urt. v. 02.03.2004 / Az IX ZR 267/02
BGH-Urt. v. 23.03.2004/ Az IX ZR 194/02
LG Hof Urt. v. 27.01.2004 / Az 13 O 295/03
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